Skip to main content

Du möchtest dir eine Softair zulegen, aber was musst du dabei beachten?

Wenn du eine Airsoft-Waffe besitzt, befindest du dich in Deutschland in einer sogenannten „Grauzone“. Trotzdem gelten auch für dich Regelungen und Vorschriften. Diese sind unter anderem im Waffengesetz (WaffG) geregelt. In diesem Artikel möchten wir dich hinsichtlich der Regelungen und Vorschriften informieren, welche in Deutschland für Besitzer von Airsoft-Waffen gelten.

Wenn du nun eine Airsoft-Waffe besitzt oder besitzen möchtest, ist für dich das aktuelle Waffenrecht vom 01.04.2008 von Bedeutung, denn in Deutschland wird nicht zwischen realen Schusswaffen und Nachahmungen unterschieden. Grund dafür ist das Aussehen und teilweise auch die Funktion, denn die Airsoft-Modelle sehen ihren „echten“ Kontraparts zum Verwechseln ähnlich. Deshalb fällst du in das WaffG, und besonders in den § 42a des WaffG, welcher ein Verbot für das Führen von Anscheinswaffen und bestimmen tragbaren Gegenständen besagt.

Was muss ich beachten, wenn ich mir jetzt eine Airsoft-Waffe zulegen möchte?

Unabhängig von den Dingen, welche du beim Kauf beachten musst, ist klarzustellen, dass der Kauf von Airsoft-Waffen eine legale Tätigkeit in Deutschland ist. Bevor du dich dazu entscheidest, eine Airsoft-Waffe zu kaufen, solltet du dich aber über gewisse Punkte informieren, welche sich mit dem Erwerb, dem Besitz und bestimmten Arten der Nutzung von dieser Waffe beschäftigen.

Damit du nicht allzu lange recherchieren musst, haben wir dir alle wichtigen Punkte übersichtlich und informativ zusammengefasst. Bevor wir genauer auf die einzelnen Themen eingehen, siehst du in folgender Übersicht, um welche es sich dabei handelt:

  • Der Erwerb und der Besitz
  • Das Überlassen der Waffe
  • Das Führen und der Transport
  • Das Schießen
  • Die Modifikation der Waffe

Die wichtigsten Punkte in Bezug auf den Erwerb und den Besitz einer Airsoft-Waffe

Im WaffG von 2008 ist festgelegt, dass jede Person, welche das 18. Lebensjahr abgeschlossen hat, sich in legalen Rahmen, eine Airsoft-Waffe käuflich erwerben darf. Diese Art von Waffen fallen in die Kategorie „Freie Waffen“ und erkennbar sind diese anhand eines „F“ auf der Waffe, welches von einem Fünfeck umrandet ist. Bezogen ist dies auf jene Waffen, welche eine Mündungsenergie haben, die über 0,5 Joule liegt.

Airsoft-Waffen mit einer Mündungsenergie unter 0,5 Joule, haben keine Altersbeschränkung und dürfen in der Regel von jedem erworben und besessen werden. Wenn ein Verstoß hinsichtlich dieses Punkts stattfindet, ist der Waffenbesitz laut § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Kann ich meine Waffe auch jemanden überlassen?

Wenn du beispielsweise einem Freund deine Airsoft-Waffe leihst, räumst du ihm sozusagen eine Verfügungsgewalt ein. Dies ist gesetzlich nur erlaubt, wenn diese Person ebenfalls über 18 Jahre ist. Da Modelle, welche in die Kategorie „>0,5 J“ fallen, „Freie Waffen“ sind, muss ein großer Waffenschein für etwaige Kontrollen vorhanden sein. Ein „kleiner“ Waffenschein reicht dafür nicht aus.

Erfolgt das Überlassen der Waffe an eine Person unter 18 Jahren, entsteht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG. Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Was muss ich beim Führen und beim Transportieren meiner Airsoft-Waffe beachten?

Mit dem Führen einer Waffe ist gemeint, dass du außerhalb deines befriedeten Besitztums die Verfügungsgewalt über deine Airsoft-Waffe ausübst. Keine Erlaubnis brauchst du, wenn du beispielsweise die Verfügungsgewalt innerhalb deiner Wohnung oder deines befriedeten Besitztums vollziehst.

Hinsichtlich des Transports musste aufgrund von Problemen bei der Ausstellung von Waffenscheinen, eine Ausnahme geschaffen werden. Grund dafür waren die Sportschützen, welche ihren Sport an Schießstätten ausüben müssen. Kurz gesagt, du kannst deine Waffe laut § 12 Abs. 3 WaffG ohne Waffenschein führen und transportieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit ist.

Genauer gesagt muss sich die Waffe in einem abgeschlossenen Behälter befinden. Das Behältnis wird nicht vorgeschrieben, Waffe und Munition muss nur voneinander getrennt sein und sachlich und regelkonform verstaut sein.

Wie bereits erwähnt, darfst du deine Waffe nicht ohne vorhandenen Waffenschein führen. Wenn jedoch ein Führen ohne gültigen Waffenschein erfolgt, wird dies als Straftat gemäß §53 Abs. 3 Nr. 2 WaffG geahndet. Zu beachten ist, dass diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Zusätzlich liegt auch noch eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor, wenn eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit geführt wird. Es können dabei Bußgelder bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen verhängt werden.

Kann ich problemlos mit meiner Airsoft-Waffe schießen?

Da deine Waffe mit einem „F“ in einem Fünfeck gekennzeichnet ist, darfst du nicht nur auf Schießstätten deine Verfügungsgewalt ausüben. Durch die Kennzeichnung kannst du auch innerhalb deines befriedeten Besitztums die Airsoft-Waffe abfeuern. Wenn dies auf dem Besitz eines Dritten stattfindet, musst du die Erlaubnis bei dieser Person einholen. Geregelt ist dies im § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG.

Wichtig ist, dass deine Kugeln das Gelände nicht verlassen. Du selbst hast dafür Sorge zu tragen, dass dies nicht passiert. Wie du das verhinderst, bleibt dir überlassen. Empfohlen wird zudem die Errichtung eines Sichtschutzes und das Aufstellen von Warntafeln, welche Passanten darüber informieren, dass in diesem Bereich Airsoft-Waffen benützt werden.

Regelungen hinsichtlich des sogenannten „Combatschießen“, d.h. Schießen aus einer Deckung heraus oder in aktiver Bewegung, sind ebenfalls zu erwähnen. Du musst dir keine Sorgen darum machen, dass kampfmäßiges Schießen nicht legal ist. Wichtig ist nur der Ort, an dem dies stattfindet.

Der Ort ist deshalb wichtig, da man zwischen Schießständen und naturbelassenen Privatgeländen unterscheiden muss. Privatgelände, welche beispielsweise kleine Bunker enthalten, werden in der Regel für Airsoft-Spiele genutzt, deshalb ist in diesen Bereichen das „Combatschießen“ auch vollkommen zulässig.

Verboten ist dies aber auf Schießständen, wo man aus einer bestimmten Position auf fix verankerte Ziele schießt. Dies passiert bei Airsoft-Spielen nicht, da die Beteiligten die meiste Zeit in aktiver Bewegung sind. Wenn du auf einen Schießstand gehen möchtest, ist wichtig, dass dort nicht auf Ziele geschossen werden darf, die Menschen symbolisieren.

Hinsichtlich strafrechtlichen Folgen ist für dich wichtig, dass du ich im legalen Bereich bewegst, wenn du deine Airsoft-Waffe in deinem befriedeten Besitztum, oder mit Erlaubnis im Besitztum eines Dritten, abfeuerst. Wenn dies nicht der Fall ist, tritt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG in Kraft und wird beim Strafmaß, mit dem unerlaubten Führen einer Waffe gleichgesetzt.

Darf ich meine Airsoft-Waffe bearbeiten und modifizieren?

Sogenanntes „Tuning“ erfolgt dann, wenn beispielsweise Läufe oder stärkere Federn eingebaut werden, um eine besseres Schussverhalten zu generieren. Das Bearbeiten von wesentlichen Waffenteilen ist grundsätzlich Erlaubnispflichtig. Geregelt ist dies im § 26 Abs. 1 WaffG, welcher besagt, dass ohne Erlaubnisschein, keine Privatperson die Schusswaffe bearbeiten darf. Wenn dies eintritt, dürfen nur lizensierte Büchsenmacher, Modifizierungen durchführen.

Du brauchst keine Erlaubnis, wenn es sich um Waffenteile handelt, welche nicht die Schussstärke und Schussfolge verändern. Zum Beispiel darfst du Schulterstützen oder Magazinhalterungen an deiner Airsoft-Waffe verbauen. Wird die Schussstärke oder Schussfolge verändert und zugleich nicht vom zuständigen Beschussamt abgenommen und dokumentiert, erlischt das „F“ an deiner Waffe. Dies kann waffenrechtliche Verstöße mit sich bringen.

Eine weitere Modifizierung kann durch Anbaugeräte erfolgen. Jedoch sind hinsichtlich WaffG nicht alle Geräte zulässig. Einerseits dürfen keine Anbaugeräte verwendet werden, welche das Ziel anscheinen, beziehungsweise mit einem Laserlicht markieren. Die Rede ist unteranderem von Laserpointer.

Zielfernrohre, welche ein integriertes oder angebautes Nachtsichtgerät haben, sind ebenfalls unzulässig. Du kannst aber ein normales Zielfernrohr benutzen und gleichzeitig ein Nachtsichtgerät am Kopf tragen. Ohne Erlaubnis kannst du folgende Geräte benutzen:

  • Zielfernrohr
  • Lichtpunktvisier
  • Zweibein
  • Schalldämpfer
  • Diverse Waffenerweiterungen

Wo kann ich weitere Rechtsgrundlagen nachlesen?

Folgende Gesetztestexte können dir hierbei weiterhelfen:

  • Waffengesetz
  • Allgemeine Waffenverordnung
  • Ordnungswidrigkeitsgesetz
  • Grundgesetz
  • Polizeiordnungsgesetz

Was kann ich noch beachten?

Ein wenn nicht der wichtigste Punkt ist jener, dass du deine Waffe bei Händlern erwirbst, welche sich ebenfalls bewusst über die rechtlichen Punkte sind, und wo du sicher sein kannst, dass die Angaben zu den einzelnen Airsoft-Waffen, auch korrekt sind. Wenn all diese Punkte abgehakt sind, steht deinem Airsoft-Erlebnis nichts mehr im Weg.

Quellen:

https://www.kaufberater.io/freizeit/hobby/softair/

http://www.airsoft-initiative.de/rechtsauffassungen_airsoft.html

http://combat-as.com/der-sport/rechtslage/